Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für die Vermittlung unserer exklusiven Feriendomizile, für die wir namens und im Auftrag der jeweiligen Eigentümer handeln und tätig werden. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Vermittlungskunden und acquando als Vermittler.
1. Vertragsabschluss
acquando schließt als Vermittler namens und im Auftrag der jeweiligen Eigentümer Mietverträge mit den Gästen. acquando haftet nicht für die Erfüllung des Vertrages zwischen Mieter und Eigentümer. acquando ist berechtigt, alle im Zusammenhang des Mietvertrages stehenden Erklärungen und Forderungen auszuführen.
Die im Mietvertrag genannte Person haftet gesamtschuldnerisch für alle angemeldeten Personen, Kinder und Haustiere, sowie etwaige Besucher.
2. Wirksamkeit
Mit Ihrer Buchungsanfrage wird acquando der Abschluss eines Gastaufnahmevertrages geboten. Der Gastaufnahmevertrag für das angefragte Ferienappartement oder Ferienhaus gilt erst dann als verbindlich geschlossen, wenn dieser durch acquando in Form einer Zusage (Buchungsbestätigung/ Rechnung) bestätigt wird.
3. Bezahlung
Mit der Bestätigung/ Rechnung ist binnen acht Tagen eine Anzahlung in Höhe von maximal 30 Prozent des Rechnungsbetrages zu leisten, der Restbetrag hingegen bis spätestens vier Wochen vor Anreise. Bindend ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto von acquando. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Anreise weniger als 30 Tage, so wird der Gesamtbetrag in einer Summe zur sofortigen Zahlung fällig. Eine Schlüsselübergabe kann nur dann erfolgen, wenn der vereinbarte Betrag vollständig gezahlt und der Erhalt bestätigt wurde.
Ist der Mieter mit der An- und/ oder Restzahlung in Verzug, kann der Mietvertrag zu seinen Lasten gekündigt werden. Hierbei hat der Mieter für die Rückabwicklung eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 95 EUR zu tragen.
3.1. Mietkaution
Für die Anmietung einzelner Ferienwohnungen oder Ferienhäuser ist die Hinterlegung einer unverzinslichen Mietkaution vorgesehen, auf die gesondert hingewiesen wird. Für den Fall, dass eine Kaution erhoben wird, ist diese bis spätestens vier Wochen vor Anreise einzuzahlen. Diese wird dem Mieter nach erfolgter Abreise wieder vollständig zurückerstattet, sofern das von ihm angemietete Feriendomizil vollständig, unversehrt und vertragsgemäß übergeben wurde.
4. Preise/ Nebenkosten
In den aufgeführten Mietpreisen sind die jeweils gültige Mehrwertsteuer, Kosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung enthalten und werden bei einem Normalverbrauch nicht gesondert abgerechnet. Wir behalten uns eine Korrektur der Mietpreise und/ oder Nebenkosten bis zur Abgabe unserer schriftlichen Buchungsbestätigung ausdrücklich vor. Alle Preisangaben ohne Gewähr.
5. Personenzahl
Eine Belegung des jeweiligen Ferienappartements/ Ferienhauses ist lediglich für die bei Mietvertragsabschluss angemeldeten und durch acquando bestätigten Personenanzahl genehmigt. Babys ab etwa 18 Monaten werden hierbei als volle Personen geführt.
Die Aufnahme weiterer Personen ist bis zur maximal zulässigen Belegung der jeweiligen Unterkunft zulässig und acquando vor Anreise zwingend mitzuteilen. Gegebenenfalls ist dies mit einem Mehrpreis verbunden. Eine Anmietung/ Belegung über die durch acquando bestätigte und/ oder maximal zulässige Personenanzahl (einschließlich Baybs über 18 Monate) wird ausdrücklich untersagt und kann bei Zuwiderhandlungen zur sofortigen Kündigung des Mietverhältnisses und zu Lasten des Mieters führen.
Eine Überlassung an Dritte/ Untervermietung ist ausdrücklich untersagt.
6. Wohnfläche
Bei der im Inserat angegebenen Gesamtfläche insbesondere bei den Ferienwohnungen und Ferienhäuser auf der Insel Sylt, handelt es sich um die Summe der Grundfläche nach dem sogenannten Sylter Maß und nicht nach DIN- Fläche. Hierbei fließen auch bspw. Dachschrägen unterhalb von zwei Metern, Loggien, Terrassen etc. vollständig ein.
7. Haustiere
Das Mitführen von Haustieren ist vor Abschluss eines Mietvertrages acquando anzuzeigen und nur in den dafür ausgewiesenen Feriendomizilen zulässig, in denen Haustiere ausdrücklich willkommen sind. Das unerlaubte und/ oder unangemeldete Mitführen von Haustieren kann mit Rücksicht auf Allergiker zu Lasten des Mieters die sofortige Kündigung des Mietvertrages bewirken.
Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Haustier sich gemäß den allgemeinen Bestimmungen verhält und keine Nachbarn belästigt. Ferner ist darauf zu achten, dass das Haustier nicht im Bett und/ oder auf Polstermöbeln liegt oder schläft. Ebenso ist darauf zu achten, dass das Haustier sein „Geschäft“ weder im Garten und/ oder auf dem Grundstück, noch innerhalb der Unterkunft verrichtet. Sofern erforderlich, hat der Mieter für den durch das Tier verursachten Schaden aufzukommen.
8. Aufladen von E- Autos
Das Aufladen von E- Fahrzeugen und/ oder Camping- Fahrzeugen über ein Verlängerungskabel an den Haushaltssteckdosen und/ oder an Starkstromsteckdosen an dem Mietobjekt ist grundlegend untersagt. Das unerlaubte Aufladen stellt einen Missbrauch der Mietsache dar, für die der Mieter eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 250 EUR zu zahlen hat. Der Mieter hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein weitaus geringerer Schaden entstanden ist.
Ist an dem Feriendomizil eine entsprechende Ladestation für E- Fahrzeuge vorhanden, kann diese nach vorheriger Absprache und Erlaubnis vom Mieter genutzt werden. Die Kosten für das Aufladen sind im Mietpreis nicht enthalten und sind vom Mieter gesondert zu zahlen.
9. Swimmingpool
Verfügt ein Feriendomizil über einen hauseigenen Swimmingpool im Garten, so steht dieser lediglich in der Zeit von Mai bis September zur Verfügung, bei Feriendomizilen mit einem beheizten Außenpool oder einem Indoorpool hingegen ist die Nutzung sogar ganzjährig möglich. Die Nutzung des Pools durch den Mieter und seine Mitreisenden erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Bademeister oder eine andere durch den Vermieter gestellte Aufsichtsperson vor Ort zur Verfügung steht.
Der Mieter verpflichtet sich, für sich und seine Mitreisenden – insbesondere für minderjährige Kinder, Kleinkinder und Babys – jegliche Vorsorge und Verantwortung für einen sicheren Gebrauch des Pools und den gesamten Poolbereich zu gewährleisten. Insbesondere um den Poolbereich kann es bei Nässe zu Rutschgefahr kommen. Auch hierfür übernimmt der Mieter für sich und seine Mitreisenden die Gesamtverantwortung.
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, weder in den Pool, noch am Poolbereich Gläser und/ oder Getränkeflaschen mitzuführen, da bei Glasscherben von einer besonders großen Verletzungsgefahr auszugehen ist. Sofern es sich als erforderlich erweist, muss das gesamte Wasser abgelassen werden, um den Pool von den Glasscherben zu bereinigen und wieder aufgefüllt und beheizt werden. Dieser Aufwand zieht bei Notwendigkeit zugleich einen besonders hohen Kostenpunkt mit sich, für den der Hauptmieter als Gesamtschuldner für alle seine Mitreisenden haftet.
Schwimmern, Nichtschwimmern, Kindern/ Kleinkindern und Babys ist das Schwimmen im Pool und der Aufenthalt am gesamten Poolbereich nur dann gestattet, wenn eine volljährige Person und/ oder ein fundierter Schwimmer unter ständiger Aufsicht anwesend sind und den Eigentümer, sowie acquando von jeglicher Verantwortung entbinden.
Haustieren ist es untersagt, im Pool zu schwimmen. Der Mieter trägt gesamtschuldnerisch die Verantwortung und hat hierbei für die Einhaltung zu sorgen.
10. Telefon
Wird in den angebotenen Feriendomizilen ein Festnetztelefon bereitgestellt, deren Nutzung kostenlos ist, beschränkt sich diese ausschließlich auf Telefonate in das deutsche Festnetz. Telefonate zu Sonderrufnummern, sind für den Mieter ebenso kostenpflichtig, wie geführte Telefonate ins Mobilfunknetz oder ins Ausland und werden bei Inanspruchnahme gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten der Tarife können bei Bedarf erfragt werden.
11. Internet
Sofern in den Feriendomizilen eine Internetverbindung/ WLAN- Verbindung vorhanden ist, wird diese den Mietern kostenfrei zur Verfügung gestellt. Wir weisen darauf hin, dass es insbesondere in Randlagen zu einer suboptimalen Verbindung kommen kann. Für die Funktionsfähigkeit der Internetverbindung/ WLAN- Verbindung übernimmt acquando ausdrücklich keine Verantwortung und keine Haftung.
Die Nutzung des Internets erfolgt im Rahmen zulässiger und gesetzlicher Vorschriften. Der Mieter und seine Mitreisendenverpflichten sich hierbei, diese anzuerkennen und werden für die Nichteinhaltung haftbar gemacht. Das Herunterladen rechtswidriger Inhalte wird ausdrücklich untersagt.
12. Rauchen
Das Rauchen ist in allen unseren Ferienwohnungen und Ferienhäusern ausdrücklich nicht untersagt. Zuwiderhandlungen können zur Kündigung des Mietverhältnisses führen und umfangreiche Reinigungskosten mit sich ziehen.
13. Grillen
Das Grillen mit offenem Feuer wie bspw. mit Briketts, Holzkohle o.ä. an mit Reet gedeckten Ferienwohnungen/ Ferienhäuser ist aufgrund der erhöhten Brandgefahr strengstens untersagt.
14. An-/ Abreise
Die Schlüssel für das Feriendomizil können am Tag der Anreise in der Regel ab 16 Uhr entgegengenommen werden. Eine persönliche Schlüsselübergabe erfolgt bis 18 Uhr. Für den Fall, dass das Feriendomizil im Einzelfall erst nach 18 Uhr bereitgestellt werden kann, können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Für den Fall, dass die Anreise erst nach 18 Uhr erfolgt, ist eine vorherige Absprache zwingend erforderlich, da eine persönliche Schlüsselübergabe nur bis 18 Uhr gewährleistet werden kann.
Der Mietgegenstand ist am vereinbarten Abreisetag bis spätestens um 10 Uhr besenrein zu hinterlassen, das Geschirr ist gesäubert in die Schränke zu räumen, der Müll in die vorgesehenen Mülltonnen und das Leergut entsprechend zu entsorgen. Alle Fenster und Türen sind vollständig zu schließen. Bei einer überdurchschnittlichen Verunreinigung behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten dem Mieter gesondert in Rechnung zu stellen.
Die Schlüssel sind bis 10 Uhr am Ort der Entgegennahme wieder abzugeben. acquando ist berechtigt, bei einem verspäteten Auszug dem Mieter die Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Bei Verlust eines Schlüssels, haftet der Mieter für die entstehenden Kosten. Dies gilt ebenso bei ferngesteuerten Toröffnern für Garagen oder Gartentore.
15. Nichtanreise/ vorzeitige Abreise
Laut Gesetz wird der Mieter von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit, das ein in seiner Person liegender Grund wie beispielsweise eine Erkrankung oder eine Verhinderung aus familären oder beruflichen Gründen die Nutzung des Feriendomizils nicht ermöglicht. Der Mieter ist daher verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten Preis zu bezahlen. Der Vermieter muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen wie bspw. die Kosten für die Endreinigung, Wäschepakete, oder die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anrechnen lassen. Der Mieter hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Darüber hinaus wird dem Mieter eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 95 EUR in Rechnung gestellt. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die auf unserer Website im „Servicebereich“ kostengünstig über unseren Partner – der europäischen Reiseversicherung – abgeschlossen werden kann.
16. Schäden oder Mängel
Alle Feriendomizile werden dem Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Sollte dennoch bei Anreise ein Mangel bekannt werden, wird um umgehende Meldung gebeten, damit dieser abgestellt werden kann. Ansonsten ist davon auszugehen, dass der Mietgegenstand zu Ihrer vollsten Zufriedenheit entspricht.
17. Höhere Gewalt
acquando haftet nicht für Folgen höherer Gewalt wie bspw. Wasser-, Sturm-, Brandschäden, Kriege, Streiks, Anschläge, Umweltkatastrophen, Stromausfälle, Behördliche Anordnungen, Unfälle, Überschwemmungen, oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
18. Einrichtung
Wir sind stets bemüht, die auf unserer Website gezeigten Aufnahmen der jeweiligen Feriendomizile auf dem aktuellsten Stand zu halten. Dennoch kann es in Einzelfällen vorkommen, dass beispielsweise abgebildete Möbel o.a. Gegenstände nach der erfolgten Aufnahme aufgrund einer Beschädigung oder Erneuerung ausgetauscht werden musste. Hierbei achtet acquando darauf, dass die Funktion gewährleistet wird.
19. Garten/ Gartenmöbel
Im Interesse des Vermieters sind wir stets darum bemüht, unseren Gästen einen gepflegten Garten bieten zu können. Selbstverständlich sind wir dazu bemüht, die regelmäßige Gartenpflege zu betreiben, ohne unsere Gäste dabei zu stören. Sofern nicht anders möglich, stimmt der Mieter einer turnusmäßigen Gartenpflege zu.Sofern die jeweiligen Feriendomizile mit Gartenmöbel, Strandkorb und/ oder Sonnenliegen ausgestattet sind, stehen diese den Mietern ausschließlich in den Sommermonaten (etwa von Mai bis September) zur Verfügung. Die Verfügbarkeit ist von der Witterung abhängig und obliegt der Entscheidung des Anbieters. Ein Rechtsanspruch auf die Bereitstellung von Gartenmöbel besteht jedoch nicht.
20. Gästekarten/ Kurtaxe
Sofern für den jeweiligen Ort die zuständige Gemeinde eine Gebühr für die Gästekarte/ Kurtaxe erhebt, ist diese nicht im Gesamtpreis enthalten und ist vom Mieter gesondert zu entrichten.
21. Persönliche Gegenstände
Der Mieter ist für seine und die seiner Mitreisenden mitgeführten persönlichen Gegenstände wie Bekleidung o.ä. selbst verantwortlich. Für den Fall, dass dem Mieter und/ oder seinen Mitreisenden während des Aufenthaltes in dem angemieteten Feriendomizil persönliche Gegenstände abhanden kommen, haften weder acquando, noch die Eigentümer der Unterkunft.
22. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von acquando in Hamburg
23. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB‘s unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragsparteien einvernehmlich gegen eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen.
Stand: 07/ 2026